Abwasser dezentral
Gebühren für die mobile Schmutzwasserbeseitigung
1. abflusslosen Sammelgruben
Die Gebühren errechnen sich entsprechend der Zählernennleistung bei Wasserzählern:
Grundgebühr
Bezeichnung neu | Qn m³h | DN | Zähler pro Jahr (in Euro) |
bis Q3 = 4 | bis 2,5 | 20 mm | 78,85 |
größer Q3 = 4 | größer 2,5 | > 20 mm | 130,15 |
Die Entsorgungsgebühr Fäkalien beträgt bis 31.12.2024 10,30 €/m³ ab 01.01.2025 12,01€/m³
Für die Entsorgung von Sammelgruben mit einem Nutzvolumen < 6 m³ wird eine zusätzliche Abholgebühr ab 01.10.2022 in Höhe von 12,72 € / Abholung erhoben.
2. Kleinkläranlagen
Die Entsorgungsgebühr beträgt bei Fäkalschlamm ab 01.10.2022 50,16 €/m³
Alle weiteren Gebühren entnehmen Sie bitte der
Gebührensatzung zur Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des NUWA , gültig ab 01.01.2021 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Uckermark am 21. Dezember 2020
Erste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des NUWA, gültig ab 01.10.2022 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Uckermark am 19. September 2022
Gebührensatzung zur Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des NUWA , gültig ab 01.01.2025 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Uckermark am 25. November 2024