Abwasser dezentral
Gebühren für die mobile Schmutzwasserbeseitigung
1. abflusslosen Sammelgruben
Die Gebühren errechnen sich entsprechend der Zählernennleistung bei Wasserzählern:
Grundgebühr
Bezeichnung neu | Qn m³h | DN | Zähler pro Jahr (in Euro) |
bis Q3 = 4 | bis 2,5 | 20 mm | 78,85 |
größer Q3 = 4 | größer 2,5 | > 20 mm | 130,15 |
Die Entsorgungsgebühr Fäkalien beträgt ab 01.10.2022 10,30 €/m³
Für die Entsorgung von Sammelgruben mit einem Nutzvolumen < 6 m³ wird eine zusätzliche Abholgebühr ab 01.10.2022 in Höhe von 12,72 € / Abholung erhoben.
2. Kleinkläranlagen
Die Entsorgungsgebühr beträgt bei Fäkalschlamm ab 01.10.2022 50,16 €/m³
Alle weiteren Gebühren entnehmen Sie bitte der
- Gebührensatzung zur Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und KLeinkläranlagen im Verbandsgebiet des NUWA , gültig ab 01.01.2021 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Uckermark am 21. Dezember 2020
- Erste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des NUWA, gültig ab 01.10.2022 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Uckermark am 19. September 2022